Vordere Seitenscheiben getönt?

  • Hallo,


    habe nur einen nicht ganz passenden Thread gefunden!!


    Meine Frage, wo ist es niedergeschrieben das es verboten ist, die vorderen Seitenschaeiben zu tönen? In der StvZO, oder? Paragraphen?


    Ich war die Woche in Paris und in Frankreich ist es scheinbar erlaubt und schaut einfach NUR GEIL aus!!


    Gerry

  • Naja, aber die Franzosen haben ja auch keinen TÜV wie wir. (Paradies auf Erden quasi) ;)


    Bei uns ist es aber verboten.

  • in einem thread über getönte scheiben stand das vorne die scheiben bis zu(ich glaub) 25% getönt werden können.
    aber frag doch mal deinen scheiben töner fachmann :D

  • Zitat

    Original von vw-styletk
    Meine Frage, wo ist es niedergeschrieben das es verboten ist, die vorderen Seitenschaeiben zu tönen? In der StvZO, oder? Paragraphen?


    Es steht im "Beipackzettel" der Folie auch ABE genannt, das das anbringen der Folie im Sichtbereich nicht gestattet ist. Sichtbereich wird dann wohl Front und Seitenscheiben sein.


    Ich war letzte Woche in der Dominikanischen, da geht auch alles, sogar tiefschwarze Frontscheiben! 8o


    Mfg RICO


  • Kenn ich aus Venezuela - schaut richtig geil aus, stimmts.


    Grad war auch ein bericht über die VE - so ein GT 1 oder F-50 mit getönten Seitenscheiben würd mir auch gefallen. :P

    Einmal editiert, zuletzt von DerAlex ()

  • lest euch das mal durch .. ich denke es sind alle fragen damit beantwortet,


    1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).


    2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)


    3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!


    Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.


    Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.


    Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind.

    ich seh alles mit Humor... Und wenn das Getriebe
    festsitzt und ich kriegs net runter sag ich: "Nehmen wirs mit HUMOR"
    und dann pack ich meinen Hammer aus auf dem "Humor" steht

  • also ich hatte getönte scheiben in meinem g60 hinten.
    nachts sieht man null.
    wie soll man bitte dann aus den vorderen seitenscheiben rausgucken wenn die getönt sind ?(

  • Zitat

    Original von Rondras
    also ich hatte getönte scheiben in meinem g60 hinten.
    nachts sieht man null.
    wie soll man bitte dann aus den vorderen seitenscheiben rausgucken wenn die getönt sind ?(


    Wenn man einen Streifen von ca 10 cm frei läßt, geht auch das! :D

  • ich hab meine scheiben vorne auch getönt, aber halt nur ganz leicht, so dass man von innen fast keinen unterschied zur normalen scheiben merkt......aber is halt trotzdem verboten.... :(

  • Zitat

    Original von Silverbora
    ich hab meine scheiben vorne auch getönt, aber halt nur ganz leicht, so dass man von innen fast keinen unterschied zur normalen scheiben merkt......aber is halt trotzdem verboten.... :(


    wenn man es nicht merkt warum hast du es dann gemacht ?(:rolleyes:

    ich seh alles mit Humor... Und wenn das Getriebe
    festsitzt und ich kriegs net runter sag ich: "Nehmen wirs mit HUMOR"
    und dann pack ich meinen Hammer aus auf dem "Humor" steht

  • Bei ihm merkt man wohl von innen recht wenig, von aussen siehts aber top aus !

  • das problem ist einfach dass vorne nur ein Tönung von glaub ich 20% oder so zugelassen ist ... und serienmäßig beläuft sich die Tönung schon auf 15-18% ... somit ist es also nicht möglich , diese Werte mit Folien einhalten zu können ;)

  • Zitat

    Original von DerPhil
    das problem ist einfach dass vorne nur ein Tönung von glaub ich 20% oder so zugelassen ist ... und serienmäßig beläuft sich die Tönung schon auf 15-18% ... somit ist es also nicht möglich , diese Werte mit Folien einhalten zu können ;)


    Genau so siehts aus, leider :(

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • @VW-styletk


    Übrigens dürfen die Franzosen das nicht so ohne weiteres. Hab einen Franzosen gefragt der meinte das sei dort genausowenig erlaubt wie hier ?(



    Aber dass die Franzosen oft gern ihren eigenen Kopf durchsetzen ist ja bekannt :D

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!