Hallo,
habe nur einen nicht ganz passenden Thread gefunden!!
Meine Frage, wo ist es niedergeschrieben das es verboten ist, die vorderen Seitenschaeiben zu tönen? In der StvZO, oder? Paragraphen?
Ich war die Woche in Paris und in Frankreich ist es scheinbar erlaubt und schaut einfach NUR GEIL aus!!
Gerry